Normgerechte Prüfzeichen für
Blutkonservennummern nach ISO 7064
Empfehlungen an Softwareentwickler |
Die in der ISO-Norm 7064 beschriebenen Prüfzeichen-Verfahren entsprechen dem
"Stand der Technik" im Sinne gesetzlicher Qualitätsanforderungen. Von der Verwendung anderer Prüfzeichen-Verfahrens ist abzuraten.
Das MOD11,10-
Verfahren erfüllt die Qualitätsanforderungen hinsichtlich einer "angemessenen"
Dokumentationssicherheit von Dokumentations- und Organisationssoftware für die
Hämotherapie.
Für die
Softwareentwicklung wird zukünftig empfohlen:
Herstellerseitige Software
- Neu entwickelte Software soll die Nummern auf den Konservenverpackungen und den
Begleitdokumenten (auch "Lieferscheindateien") mit Prüfzeichen ausgeben.
Laufende Software soll bei nächster Gelegenheit entsprechend ergänzt werden.
- Ob beim Hersteller im Rahmen der betriebsinternen Datenverarbeitung auch mit Prüfziffer
gearbeitet wird, ist nicht Gegenstand diese Richtlinie. Unter
Umständen ist eine herstellerinterne Prüfziffer vor der Berechnung der
Konservennummern- Prüfziffer abzuschneiden.
- Der Lieferant oder Hersteller von Blutprodukten hat den Abnehmern rechtzeitig und
verbindlich mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt ausschließlich mit Prüfzeichen versehene
Produkte ausgeliefert werden.
Verbraucherseitige Software
- Neu erstellte Software soll in der Lage sein, mit Prüfzeichen (MOD11,10) versehene
Nummern auf Übertragungsfehler zu überprüfen und bei fehlerhaften Eingaben Warnmeldungen ausgeben und Sicherheitsheitsabfragen
durchführen. Laufende Software soll bei nächster Gelegenheit entsprechend nachgebessert
werden.
- Die Prüfzeichenauswertung soll bei allen Erfassungsarten - Tastatur, Barcode, OCR,
Datenträger, DFÜ - angewendet werden.
- Die Software muß geeignet sein, parametrisierbar in Abhängigkeit von der
Lieferantenidentität eine Prüfzeichenauswertung durchzuführen oder darauf zu
verzichten.
- Zur Auswertung anderer Prüfzeichen-Verfahren kann die Software zusätzlich mit anderen
Prüfzeichenalgorithmen ausgestattet oder auf entsprechende zukünftige Zusatzausstattung
vorbereitet werden.
- Die Konservennummer soll ergänzend durch Plausibilitätskontrollen der
Länderkennzahlen und der Institutskennzahl sowie sonstiger charakteristischer Merkmale
verifiziert werden.
- Als Konservennummer muss bei der weiteren datentechnischen Verarbeitung die
vollständige Nummer, einschließlich des Prüfzeichens, mitgeführt werden.
- Sofern die Software auch die Aufnahme nicht-prüfgerechter Nummern zulässt (empfohlen),
so muss vor dieser Aufnahme eine verständliche Sicherheitsabfrage
durchgeführt und bei positiver Bedienerantwort in einem Ereignisprotokoll mit
Eingabewerten und mit Bediener- sowie Zeitstempel dokumentiert werden. Hierdurch können
Fehler in der DV-Organisation oder der Software beim Verbraucher oder beim Hersteller
erkannt bzw. ausgeschlossen werden.
- Wird eine Nummer bei der Eingabe als "fehlerhaft" erkannt, so ist dies von der
Software in einem Ereignisprotokoll mit Eingabewert und mit
Bediener- sowie Zeitstempel zu dokumentieren. Hierdurch kann die Restfehlerhäufigkeit
abgeschätzt, fehlerhafte Bedienergewohnheiten oder technische Störungen ausgeschlossen
bzw. erkannt und gegebenenfalls korrigiert werden, sowie eine geringe Fehlerhäufigkeit
nachgewiesen werden.
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dieser Seite: 25.11.2000 21:47 |